Informationen zu Beurlaubungen

Nur aus wichtigen Gründen kann auf schriftlichen Antrag der Eltern der Schüler/die Schülerin vom Schulbesuch befreit werden.

Der Antrag auf Beurlaubung muss eine Woche vorher in schriftlicher Form bei dem Schulleiter gestellt werden.

Unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien oder beweglichen Ferientagen darf keine Beurlaubung stattfinden.

Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet der Schulleiter.