Regelung bei starkem Schnee und Glatteis
Extreme Witterungsbedingungen - Eltern entscheiden
Bei einem plötzlichen Eintritt extremer Witterungsverhältnisse wie Glatteis oder starkem Schneefall (ohne Anordnung des Ruhens des Unterrichts in Präsenz durch die Schulbehörden) entscheiden die Eltern im Einzelfall selbst, ob der Weg zur Schule für ihr Kind jeweils zumutbar ist. In diesen Fällen handelt es sich bei dem Schulversäumnis um entschuldigte Fehlzeiten.
Eltern und Erziehungsberechtigte melden Schülerinnen und Schüler, die aufgrund extremer Witterungsbedingungen nicht in die Schule kommen (können), bitte (wie im Falle einer Erkrankung) über Webuntis ab. Vielen Dank!
Auch bei einem nicht vorhersehbaren Ausfall des öffentlichen Nahverkehrs entscheiden die Eltern selbst, ob der Weg zur Schule zumutbar ist.



